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SIM-Karte klonen laut OLG nicht zulässig
Neue Wege bei der Überwachung elektronischer Kommunikation wollte die Staatsanwaltschaft Korneuburg gehen: Ermittler wollten die SIM-Karte eines Handys durch den Mobilfunker duplizieren lassen, um Nachrichten eines Angeklagten lesen zu können, berichtete der "Standard" am Donnerstag. Das Unternehmen ging zum Oberlandesgericht Wien (OLG), welches die Methode als nicht zulässig einstufte.
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