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ÖSV bekam im Zivilprozess gegen Langläufer Dürr recht
Im Zivilprozess des ÖSV gegen den ehemaligen Langläufer Johannes Dürr hat nun der Skiverband im Urteil des Landesgerichts Innsbruck recht bekommen. Demnach muss Dürr nun seine Äußerungen, der ÖSV dulde Doping stillschweigend, binnen 14 Tagen auf seiner Facebook Seite "Der Weg zurück" widerrufen, teilte der Skiverband am Donnerstag in einer Aussendung mit.
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