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Jugendstrafrecht: EU-Richtlinie nicht zeitgerecht umgesetzt
Österreich ist bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie säumig, welche die Rechte von Kindern und Jugendlichen stärkt, die als Verdächtige oder Beschuldigte in Strafverfahren geführt werden. An sich hätte die Richtlinie bis zum 11. Juni 2019 umgesetzt werden müssen, eine innerstaatliche Regelung ist bisher allerdings nicht in Kraft getreten.
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