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Haft und Einweisung wegen Missbrauchs für Studentinnenmörder
Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person ist der Studentinnenmörder Philipp K. am Mittwoch am Landesgericht Krems nicht rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde der 31-Jährige, der sich im März 2018 im Maßnahmenvollzug in der Justizanstalt Stein an einem Mitinsassen vergangen haben soll, erneut in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
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