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VGT-Obmann Balluch wegen Beleidigung verurteilt
Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, im zweiten Rechtsgang wegen übler Nachrede und Beleidigung zulasten des Jägers Maximilian Mayr-Melnhof zu einer Geldstrafe von 640 Euro verurteilt worden. Weiters muss der Verein wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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