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Papa-Monat-Rechtsanspruch derzeit nur für Bundesbedienstete
Der sogenannte "Papa-Monat" soll laut Regierungsplänen möglichst bald für alle verbindlich möglich sein. Derzeit haben nur Bundesbedienstete einen Rechtsanspruch, nach der Geburt des Kindes für einen Monat eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich gemeinsam mit der Partnerin um das Kind zu kümmern. Andere Arbeitnehmer sind hingegen auf eine freiwillige Vereinbarung mit dem Dienstgeber angewiesen.
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