APA
Lehre in Mangelberuf laut VwGH kein Grund für Abschiebestopp
Die Absolvierung einer Lehre in einem Mangelberuf bietet einem Asylwerber, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, keinen Schutz vor Abschiebung. Diese Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof getroffen, der damit ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben hat. Das Bundesverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass betroffenen Asylwerbern eine "Aufenthaltsberechtigung plus" zustehe.