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EU-Kommission hält Uni-Kettenverträge für rechtswidrig
Die EU-Kommission hält die gesetzliche Regelung der Kettenarbeitsverträge an Universitäten in Österreich für EU-rechtswidrig. Die Möglichkeit der Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen bis zu einer Höchstdauer von zwölf Jahren sei sachlich nicht gerechtfertigt und diene dazu, "den ständigen und dauerhaften Bedarf des Arbeitgebers an Personal zu decken", heißt es in einer Stellungnahme.