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RH-Kritik an fehlendem Kassenvertrag für Psychotherapie
Der Rechnungshof kritisiert, dass die Sozialversicherung auch nach 27 Jahren keinen Gesamtvertrag für Psychotherapie abgeschlossen hat. Während die Gebietskrankenkassen bei körperlichen Krankheiten einen Arztbesuch ohne Selbstbehalt bezahlen, ist das bei psychischen Erkrankungen nicht gesichert. Dabei weist der Rechnungshof darauf hin, dass die Folgekosten solcher Krankheiten stark steigen.