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Keine Berufung gegen Geldstrafe im Salzburger Finanzskandal
Der Bund und das Land Salzburg werden die EU-Geldstrafe in der Höhe von 26,8 Millionen Euro wegen falsch angegebener Schulden akzeptieren und keine Berufung einlegen. Denn einerseits seien die Chancen auf Erfolg nicht abzuschätzen, andererseits bestehe aber das Risiko, dass die Strafe dann viel höher ausfällt. Die Salzburger Landesregierung hat sich daher zur Annahme der Strafe entschieden.