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Prozess gegen oststeirischen Arzt muss wiederholt werden
Der Prozess gegen jenen steirischen Arzt, der nicht rechtskräftig vom Vorwurf des Quälens seiner Kinder freigesprochen worden war, muss wiederholt werden. Das OLG Graz gab der Berufung der Staatsanwaltschaft statt. Denn die Beweisergebnisse, die in der Hauptverhandlung zutage getreten waren, wurden "nicht ausreichend erörtert" und daher wurde die Urteilsannahme als "nicht ausreichend empfunden".