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"Energieübertragung" laut VwGH keine medizinische Tätigkeit
Ein Nichtmediziner ist erfolgreich gegen ein Urteil vorgegangen, demzufolge seine "Energieübertragung" eine Tätigkeit darstellt, die ausschließlich Ärzten vorbehalten ist. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) kam zu dem Schluss, dass es sich bei der "Behandlung" nicht "um eine auf medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit handelt". Das Gericht hob den Schuldspruch daher auf.