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Zwei Freisprüche bei Prozess um Vergewaltigung in Tulln
Zwei 19-Jährige sind am Dienstag in St. Pölten vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln im Zweifel freigesprochen worden. Der Richter verwies in der Urteilsbegründung auf zahlreiche Widersprüche in den Aussagen des Mädchens. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, damit sind die Urteile nicht rechtskräftig. Die beiden Asylwerber wurden in Folge enthaftet.
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