Ein Vater, der in ein Kloster eintritt, muss trotzdem für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen. Das stellte der Oberste Gerichtshof (OGH) fest und ließ damit einen Mann mit seinem Antrag abblitzen, ihn als Mönch von Zahlungen für seine Tochter zu befreien. Der OGH bestätigte damit Entscheidungen erster und zweiter Instanz.
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