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Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung in Salzburg
Ein 32-jähriger Angeklagter ist am Landesgericht Salzburg wegen Vergewaltigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Weder der Verteidiger noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft. Der Marokkaner hatte seine Unschuld beteuert.
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