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EuGH: Kroatien muss Asylwerber aus Österreich prüfen
Die Massenmigration der Jahre 2015 und 2016 setzt die Dublin-Regeln, wonach ein Flüchtling den Asylantrag im Erstland stellen muss, nicht außer Kraft. Der EuGH entschied am Mittwoch, dass im konkreten Fall Kroatien als Erstland für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz einer nach Österreich geflüchteten afghanischen Familie zuständig ist.
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