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EU-Verfahren gegen Tschechien, Polen und Ungarn
Die EU-Kommission hat erstmals Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Tschechien und Ungarn wegen fehlender Aufnahme von Flüchtlingen eingeleitet. Die EU-Kommission erklärte, trotz entsprechender wiederholter Aufforderungen hätten die drei Länder entgegen ihrer rechtlichen Verpflichtungen noch nicht die notwendigen Handlungen zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Italien und Griechenland ergriffen.
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