Seit Anfang Dezember ist die Stromkostenbremse für Haushalte in Kraft: Für die ersten 2900 Kilowattstunden, die verbraucht werden, schießt der Staat 30 Cent für den Arbeitspreis pro Kilowattstunde zu. Das soll die hohen Kosten für Haushalte abfedern. Ein Hauptkritikpunkt an der Maßnahme ist die schlechte soziale Treffsicherheit: Der Zuschuss wird auch für Zweitwohnsitze bezahlt und ist gleich hoch, egal, wie viele Menschen in einem Haushalt leben.

Deshalb wird nun nachgelegt. Am Mittwoch beschließt der Nationalrat ein Extrakontingent für größere Haushalte. Für alle 700.000 Adressen, an denen vier oder mehr Menschen Hauptwohnsitz gemeldet sind, gibt es künftig einen zusätzlichen Zuschuss von 105 Euro pro Kopf ab der vierten Person. In einer vierköpfigen Familie sind das also 105 Euro extra, bei fünf Personen 210 Euro. Besonders Großfamilien profitieren davon.

Mehr als die Hälfte der großen Haushalte werden automatisch erfasst. Sie müssen nichts weiter tun – der zusätzliche Bonus wird automatisch von der Jahresabrechnung abgezogen. All jene Haushalte, die nicht automatisch erfasst werden (weil etwa mehrere Zählpunkte für ein Haus bestehen), können ab April einen Antrag stellen. Die antragspflichtigen Personen werden informiert, dass sie einen Antrag stellen müssen.

Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber erhalten eine einmalige Abgeltung der Abwicklungskosten, hieß es weiter. Sowohl Energieversorger als auch Privatpersonen können im Nachhinein von der Buchhaltungsagentur des Bundes geprüft werden.