"Was da passiert ist, hat mit der Einhaltung von demokratischen Regeln nichts zu tun", sagt der rote Gewerkschafter Andreas Huss über die Bestellung des Büroleiters des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger im Jahr 2019. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat Huss und seinen Gewerkschaftskameraden Peter Schleinbach und Ingrid Reischl nun recht gegeben: Bei der Bestellung des Büroleiters und seinem Stellvertreter wurden gesetzliche Vorgaben missachtet und die Rechte der drei Arbeitnehmervertreter verletzt. Das Sozialministerium wird prüfen, ob die Bestellungen rechtens waren.