Die zuständige Richterin am Wiener Straf-Landesgericht für Strafsachen hat die vom Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) umfassten Akten und Daten aus dem Finanzministerium am Freitag dem Ibiza-Untersuchungsausschuss übergeben. Wie Bundespräsident Alexander Van der Bellen mitteilte, ist er von der Richterin darüber informiert worden. Private Daten wurden auftragsgemäß ausgesondert und vernichtet.

Zu Beginn der Sommerferien, in denen auch die Politik die Koffer packt, ging Finanzminister Gernot Blümel noch einmal in die Offensive: Mit einer Stellungnahme und einem Gutachten zum "Informationssicherungsprozess im Finanzministerium" wandte er sich, gemeinsam mit Rechtsanwalt Philipp Kapl von der Kanzlei Binder Grösswang, an die Öffentlichkeit um zu dokumentieren, dass aus der Sicht und mit den Möglichkeiten des Finanzministeriums sämtliche Unterlagen vorschriftsmäßig geliefert wurden.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen ließ in einem "Verfahren zur Informationssicherung" klären, ob Blümels Aktenlieferungen an den U-Ausschuss vollständig waren. Dazu bedient er sich des Straflandesgerichts Wien. Die Opposition hatte beim Bundespräsidenten die Exekution beantragt, weil nach ihrem Dafürhalten noch immer Akten fehlen.

Die Daten sind nun alle im U-Ausschuss. Blümel informierte gestern darüber, dass mehrere Gutachten das korrekte Vorgehen im Finanzministerium belegten und hielt, gemeinsam mit seinem Anwalt, folgendes fest:

  • "Es gibt keine E-Mails von mir."
  • "Die Unterlagen betreffen nicht meine Amtszeit."
  • "Das Finanzministerium hat alles, was rechtlich möglich war, vorgelegt."

Man habe ihm, vor allem aber auch seinen Mitarbeitern Fehlverhalten unterstellt, das verdienten sich langjährige, erfahrene Staatsdiener nicht: "Ich habe eine Entschuldigung von der Opposition gefordert, die erwarte ich nach wie vor." Er persönlich sei Demokrat und Patriot und der Verfassung verpflichtet. "Sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, möchte ich mich dafür entschuldigen."

Dass jetzt zusätzliche Akten geliefert wurden, hänge damit zusammen, dass ein vom Bundespräsidenten beauftragtes Organ andere rechtliche Möglichkeiten habe. Innerhalb des Ministeriums gebe es für Informationserhebungen in Zusammenhang mit E-Mails seit vielen Jahren ein Standardverfahren, das auch jetzt gehalten habe:

  • Die Mitarbeiter selbst nehmen die Datenselektion vor, "weil das vorlagepflichtige Organ auf die E-Mails der Mitarbeiter gar nicht zugreifen darf".
  • Als "privat" gelte dabei nicht nur jedes höchstpersönliche Mail, sondern auch alles, was nicht im Rahmen und auf Kosten des Dienstgebers erfolge, etwa Kommunikation in Zusammenhang mit einem Lehrauftrag an einer Universität.

Blümel verwies noch darauf, dass die Mitarbeiter während ihrer sonstigen Tätigkeit 26.000 elektronische Dokumente und 14.000 Papierakten sondiert und geliefert hätten. "Dafür möchte ich an dieser Stelle auch einmal Danke sagen."

Für Opposition "vieles neu"

Die Opposition sieht die Dinge nach wie vor anders. Kai Jan Krainer (SPÖ) berichtete in einer kurzfristig angesetzten Pressekonferenz davon, dass nach einer ersten Durchsicht der gelieferten Akten vieles darunter sei, das neu ist. Darunter auch Dinge, die im Kern des Untersuchungsgegenstandes liegen, betonte Krainer: "Eine Reihe von E-Mails, die wir so nicht kannten, die Blümel uns seit Monaten vorenthalten hat". Man werde aber bis Anfang kommender Woche brauchen, um ein abschließendes Bild zeichnen zu können, wie viele Akten Blümel dem U-Ausschuss trotz VfGH-Erkenntnis tatsächlich vorenthalten habe.

Die NEOS wollen die gelieferten Akten nun einmal genau unter die Lupe nehmen, "um eine seriöse Beurteilung vornehmen zu können", hieß es aus dem Parlamentsklub gegenüber der APA. Dass jetzt vom Gericht weitaus mehr Akten geliefert wurden und zwar durchwegs elektronisch, sei ein Beleg dafür, dass Blümel seiner Verpflichtung, alles U-Ausschuss-Relevante rechtskonform zu liefern, zuvor nicht nachgekommen ist. Zudem zeige sich, dass die von ihm gewählte Geheimhaltungsstufe ebenso nicht rechtskonform gewesen sei. Blümel habe nur ein Ziel gehabt, nämlich dem U-Ausschuss kostbare Zeit zu stehlen.

"Akten kommen zu spät"

Für FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker dürfe die nun "endlich abgeschlossene Exekution" für Blümel nicht ohne Folgen bleiben: "Ein derart respektloses Verhalten gegenüber unserer Verfassung und gegenüber dem Parlament muss den Rücktritt des Verantwortlichen zur Folge haben." Klar sei, dass die Lieferung zu spät komme, man habe gerade noch einen einzigen Befragungstag. Für diesen komme die "Fülle an Unterlagen naturgemäß" zu spät, zumal dafür auch die nötigen Auskunftspersonen fehlten.