Lockdown-Verordnung
Das erste Genesenen-Privileg: Wer Antikörper hat, darf Tests schwänzen
An sich müssen Arbeitnehmer mit Kundenkontakt ab Montag alle sieben Tage einen Test machen oder bei der Arbeit eine FFP2-Maske tragen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind aber Menschen, die in den vergangenen sechs Monaten schon Corona hatten. Als Nachweis reicht etwa der Quarantänebescheid.
© AFP