"Die Leistungen für Patienten bleiben gleich" und "gleiche Beiträge bei gleicher Leistung": Das waren zwei zentrale Versprechen der 2018 von der türkis-blauen Koalition beschlossenen Sozialversicherungsreform.

2021 sollten die ärztlichen Leistungen, die die neue Kassenstruktur - nur noch fünf Sozialversicherungsträger (Die allgemeine ÖGK, BVAEB für öffentlichen Dienst und Eisenbahner, SVS für Selbständige und Bauern, Pensions-PVA und Arbeitsunfalls-AUVA) nach und nach harmonisiert werden - und dabei tendenziell zur besten Leistungskategorie der bisher 21 Trägen, denn sonst würden ja für Versicherte anderer Kassen Leistungen nicht gleich bleiben, sondern schlechter werden.

Daraus wird allerdings so schnell nichts: Wie eine aktuelle Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) an SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim zeigt, wird es bis zur Umsetzung der Harmonisierung noch dauern - und eine Nivellierung nach oben dürfte schlicht nicht leistbar sein.

"Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es durch die notwendigen Verhandlungen mit unterschiedlichen Vertragspartnern noch einige Zeit dauern wird, bis innerhalb der ÖGK tatsächlich einheitliche Tarife bestehen", schreibt Anschober auf Yildirims Frage, bis wann eine Vereinheitlichung der Leistungen vorgesehen sei.

Und, was die Qualität dieser Leistungen angeht: "Diese Harmonisierung auf höchstem Niveau wird, nach Mitteilung der ÖGK, nicht finanzierbar sein", so Anschober.