Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Sozialversicherungsreform liegt nun in schriftlicher Ausfertigung vor. Es handelt sich um vier Erkenntnisse mit zusammen mehr als 600 Seiten, die heute, Montag, den Verfahrensparteien zugestellt wurden, teilte der VfGH mit.

Der Spruch des VfGH war am 13. Dezember mündlich verkündet worden. Die unter anderem von Kassen und Arbeiterkammer bekämpfte Reform hielt in ihren wesentlichsten Punkten der Prüfung statt.

Damit bleibt es bei der mit Jahreswechsel in Kraft tretenden radikalen Reduktion der Träger und einer gleichrangigen Besetzung der Gremien mit Arbeitgebern und -nehmern. Einzelne Aspekte des türkis-blauen Prestigeprojekts wurden allerdings aufgehoben, etwa dass die Beitragsprüfung die Finanz übernehmen sollte.