Der bekannte Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk übt Kritik an der Äußerung von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, wonach die Abstimmungspanne im Nationalrat wie beim Fußball als „Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters“ zu werten sei. „Das halte ich nicht für gangbar. Es ist ein Versuch, das Problem kleinzureden“, so Funk zur Kleinen Zeitung. Die Dritte Nationalratspräsidentin Annelies Kitzmüller hatte Ende September einen Entschließungsantrag über ein Verbot der Identitären als abgelehnt gewertet, obwohl – wider Erwarten – mehr Abgeordnete dafür als dagegen gestimmt hatten.

Zwar habe es sich, so Funk, bei der Panne glücklicherweise nicht um einen Gesetzesentwurf, sondern um einen nicht bindenden Antrag gehandelt. Funk vertritt dennoch die Ansicht, dass der Nationalrat „der Ordnung halber in Form einer Resolution oder einer Stellungnahme festhalten“ sollte, dass Ende September ein Fehler passiert sei und das Votum anders ausfiel, als damals kommuniziert wurde. „Juristisch ist das nicht belanglos.“ Pikanterweise müsste die Resolution von den Abgeordneten eingebracht und mit Mehrheit angenommen werden.

Funk widerspricht der Argumention, dass Kitzmüller durch die Immunität geschützt sei. „Die Immunität bezieht sich auf Äußerungen, nicht auf das Abstimmungsverhalten“. Es gebe aber keinen Grund, Kitzmüller dafür zu belangen. „Es war keine Absicht dahinter. Von einem Missbrauch der Amtsgewalt kann keine Rede sein.“ Bekanntlich hat ein Rechtsanwalt Kitzmüller angezeigt.