Sind die Enthüllungen über die angebliche kreative Buchhaltung der ÖVP ein juristischer oder ein politischer Skandal?

Georg KRAKOW: Juristisch muss alles geprüft werden, politisch entscheidet der Wähler. Es zeigt, dass Handlungsbedarf bei der Kontrolle der Parteifinanzen besteht.

Die ÖVP hat offenbar bei der Zuordnung der Ausgabe getrickst. Als Wahlkampfspende muss ausgewiesen werden, was in den letzten 82 Tage vor der Wahl ausgegeben wird.

Georg KRAKOW:Die Frist muss auf sechs Monate ausgedehnt werden. So hätte man die Gewissheit, dass alles in die Wahlkampfkosten hineingerechnet wird. Auch sollte nicht mehr das Rechnungsdatum entscheiden, sondern das Leistungsdatum. Entscheidend sind die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes und die Fixierung klarer Spielregeln. Die Politik ist gefordert, solche Unklarheiten untergraben das Vertrauen in die Politik.

Was halten Sie von der Obergrenze der Wahlkampfkosten?

Georg KRAKOW: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man sich eine Partei kauft. Es sollte auch keine Regelung geben, wo Parteien in Konkurs gehen, weil sie sich nicht finanzieren können. Politisches Engagement umfasst auch die Möglichkeit, Parteien zu finanzieren.