Österreich hat - wie alle anderen EU-Staaten - Teile der vierten EU-Geldwäscherichtlinie bisher noch nicht umgesetzt. Wird bis 8. Mai nicht alles umgesetzt, droht Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), berichtete die ORF-"ZiB 2" nach gemeinsamen Recherchen mit dem Nachrichtenmagazin "Profil" am Freitagabend.
Geldwäsche
EU-Kommission droht Österreich mit Klage wegen Untätigkeit
Wie alle anderen EU-Staaten auch hat Österreich die vierte Geldwäscherichtlinie noch nicht vollständig umgesetzt. Kommt es dem nicht binnen zwei Wochen nach, droht eine Klage.
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