Österreich hat - wie alle anderen EU-Staaten - Teile der vierten EU-Geldwäscherichtlinie bisher noch nicht umgesetzt. Wird bis 8. Mai nicht alles umgesetzt, droht Österreich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), berichtete die ORF-"ZiB 2" nach gemeinsamen Recherchen mit dem Nachrichtenmagazin "Profil" am Freitagabend.