Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), Vertreter von Landwirtschaftskammern, Outdoor-Vereinen und Tourismuswirtschaft haben heute im Rahmen des Maßnahmenplans nach dem "Kuh-Urteil"zehn Regeln präsentiert, wie sich Wanderer auf Almen und Weiden verhalten sollen:

  1. Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten!
  2. Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken!
  3. Mutterkühe beschützen ihre Kälber, Begegnung von Mutterkühen und Hunden vermeiden!
  4. Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort ableinen!
  5. Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen!
  6. Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen!
  7. Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen!
  8. Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere Weidefläche zügig verlassen!
  9. Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schließen und Weide zügig queren!
  10. Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt!

Diese Regeln sind der zweite Bestandteil eines vierteiligen "Aktionsplans sichere Almen", den die türkis-blaue Bundesregierung ins Leben gerufen hatte, nachdem ein Tiroler Bauer zu hunderttausenden Euro Schadenersatz verurteilt worden war; eine Frau war bei der Attacke seiner Kühe auf einer Alm im Pinnistal ums Leben gekommen. Sie war mit ihrem angeleinten Hund auf dem Weg zu einer nahen Hütte gewesen.

Die erste Änderung im Rahmen des Aktionsplans war eine Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB): Statt wie bisher automatisch den Tierhalter haften zu lassen, sollen Bauern von der Haftung für ihr Vieh freigestellt werden, wenn sie österreichweite Standards einhalten.

Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora, Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), WKÖ-Vizepräsidentin Martha Schultz und LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger bei der Präsentation des Aktionsplans in Wien.
Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora, Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), WKÖ-Vizepräsidentin Martha Schultz und LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger bei der Präsentation des Aktionsplans in Wien. © APA/HERBERT NEUBAUER

Der zweite Schritt sind nun die neuen Regeln für Wanderer auf Almen und Weiden - ähnlich den "FIS-Regeln" für Skifahrer. Sie sollen helfen, Unfälle zu vermeiden und im Rechtsstreit zur Beurteilung herangezogen werden können, ob die Wanderer ein (Mit)Verschulden an einem Unheil trifft. Um die Regel bekanntzumachen, hat die Regierung eine Website aufgesetzt und einen Folder über die Regeln drucken lassen.

© BMNT

Ebenfalls vorgestellt wurde heute der Standard, an dem sich Bauern bei der Haltung von Alm- und Weidetieren orientieren sollen : Wer die darin vorgegebenen Richtlinien erfüllt, soll nicht mehr automatisch für von seinen Tieren verursachte Schäden und Verletzungen haften. Ob das an dem Ausgangsfall viel geändert hätte, bezweifeln Experten allerdings.

Als vierten und letzten Punkt des Aktionsplans sah die Regierung eine Überprüfung der Versicherungsbestimmungen für Weidebauern vor. Die Überprüfung kam aber zu dem Schluss, dass die Versicherungsstruktur mit Betriebshaftpflicht, Versicherung für Mitglieder eines Alm- und Weidewirtschaftsverbandes (wie es sie in Tirol und Kärnten gibt), sowie subsidiären landesweiten Dachversicherungen wie für Bauern in  Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich ohnehin gut ausgebaut sei: Es wäre naheliegend, dass auch in Salzburg und Kärnten eine subsidiäre Landesversicherung abgeschlossen wird", heißt es in den Schlussfolgerungen aus Köstingers Ressort - "neben der Betriebshaftpflichtversicherung, einer Versicherung für Mitglieder des Alm- und Weidewirtschaftsverbandes und der subsidiären Dachversicherung über die Länder erscheint es als nicht erforderlich, eine vierte 4. Ebene einer Versicherungslösung einzuführen."