Mehrere Moscheen in Wien und Niederösterreich haben in den vergangenen Wochen unangemeldeten Besuch bekommen: Jeweils ein Mitarbeiter des Kultusamts läutete oder betrat den unabgesperrten Bereich und erklärte anwesenden Imamen oder Mitgliedern der Gemeinde, dass er hier sei, um "nach dem Rechten zu sehen".

Aus der Kleinen Zeitung vorliegenden Gedächtnisprotokollen solcher Besuche geht hervor, dass die Vertreter des im Kanzleramt unter ÖVP-Minister Gernot Blümel angesiedelten Amtes verlangt haben sollen, Gebetsräumlichkeiten und Bibliotheken zu fotografieren. Außerdem wollten sie wissen, ob es Auffälligkeiten unter den Gläubigen gebe.

Auf Widerspruch sollen die Mitarbeiter des Kultusamtes Zeugen der Besuche zufolge gedroht haben, "schlechte Berichte" über die jeweilige Moschee zu verfassen. Außerdem seien die Kontrollen mit der Islamischen Glaubensgemeinschaf (IGGÖ) abgesprochen die das auf Nachfrage allerdings explizit zurückweist.

"Behörde muss Hinweisen nachgehen"

Solche Besuche in Gotteshäusern sind eine Neuheit, heißt es aus der IGGÖ. Blümels Sprecherin, von der Kleinen Zeitung auf die Besuche angesprochen, verweist auf das 2015 beschlossene neue Islamgesetz: "Es ist Aufgabe des Kultusamts, die rechtmäßige Umsetzung der Religionsgesetze zu beachten", heißt es aus Blümels Büro: Wie jede Behörde müsse auch das Kultusamt an es herangetragenen Sachverhalten nachgehen und diese auf Vereinbarkeit mit religionsrechtlichen Vorschriften überprüfen.

Wenn sich der Verdacht auf rechtswidrige Handlungen ergäbe, würde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Dazu, um welche Sachverhalte es bei den kontrollierten Moscheen gehen könnte, gibt es keine Auskunft. Die Kontrolle von Extremisten obliegt aber dem Verfassungsschutz, nicht dem Kultusamt. Es gehe nur um "religionsrechtliche Sachverhalte, die das Kultusrecht betreffen".

In der Glaubensgemeinschaft sieht man in den Besuchen des Kultusamtes "eine klare Kompetenzüberschreitung, die die IGGÖ nicht länger zulassen wird", sagt Präsident Ümit Vural zur Kleinen Zeitung. Das Kultusamt sei keine Religionspolizei, sein Ansprechpartner dürfe nur die Glaubensgemeinschaft sein, "niemals einzelne Kultus- oder Moscheegemeinden". Diese "bewusste Umgehung der IGGÖ" führe zu einem Vertrauensverlust in das Kultusamt, sagt Vural.