Karl Habsburg sieht es mit Amüsement. „Das ist keine Sache, die mich belastet. Ich sehe es von der humoristischen Seite.“ Vom Verwaltungsgericht wurde der Kaiserenkel am Dienstag verurteilt, weil er auf seiner von Wien aus betriebenen Homepage (www.karlvonhabsburg.com) das Adelsprädikat "von" verwendet und so gegen das fast auf den Tag genau 100 Jahre alte Adelsaufhebungsgesetz verstößt. „Ich sehe nicht ein, warum ich auf einen Teil meines Namens verzichten soll“, erklärt Habsburg im Gespräch. „Das ist ein Gesetz, das auf die Müllhalde gehört.“
In seinem österreichischen Pass wird er als „Karl Habsburg-Lothringen“ geführt, sein Vater besaß die deutsche Staatsbürgerschaft und musste auf das „von“ nicht verzichten.
Im Büro des Regierungssprechers erteilt man der Idee allerdings eine klare Absage. „Das ist kein Thema und steht nicht auf der Agenda“, heißt es auf Nachfrage.
Die Entscheidung sorgte für Schmunzeln, weil das Verwaltungsgericht auf die Verhängung einer Geldstrafe verzichtet und nun der Fall beim Verwaltungsgerichtshof liegt. Das Gesetz aus dem Jahr 1919 sieht eine Strafe von 20.000 Kronen vor, die Behörde will nun klären lassen, ob eine alte Vollzugsanweisung anzuwenden sei oder nicht, so Vizepräsidentin Beatrix Hornschall. Laut dem Währungsrechner der Nationalbank entsprechen die 20.000 Kronen heute einem Wert von 4000,60 Euro.
Habsburg verbringt derzeit mehr Zeit im Ausland als in Inland. In der Ukraine, den Niederlanden betreibt er Radiostationen, als Präsident der internationalen Organisation „Blue Shields“ kümmert er sich um den Schutz von durch Krieg gefährdete Kulturgüter.