Der 72. Verhandlungstag im Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und andere startete im neuen Jahr mit einem Angriff der Grasser-Verteidigung auf die beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk. Es gebe den Anfangsverdacht des wiederholten Amtsmissbrauchs, da sie Vernehmungsprotokolle monatelang nicht zu den Gerichtsakten genommen hätten.

Die Ankläger würden ein "Schattenverfahren" führen, so der Vorwurf. Grasser-Verteidiger Norbert Wess stützte sich dabei heute auf von ihm eingeholte "gutachterliche Stellungnahmen" von sieben Strafrechtsprofessoren, die diesen behaupteten Amtsmissbrauch erhärten würden. Grasser habe das Vertrauen in die Ankläger "vollkommen verloren". Die beiden Oberstaatsanwälte nahmen heute die Vorwürfe gelassen zur Kenntnis.

Massive Vorwürfe gegen Richterin

Schon zum Verhandlungsstart am 12. Dezember 2017 hatte die Grasser-Verteidigung massive Vorwürfe gegen Richterin Marion Hohenecker erhoben, von denen bisher nichts übrig geblieben ist. Ein Disziplinarverfahren gegen ihren Mann, der ebenfalls Richter ist und vor Jahren kritische Tweets gegen Grasser veröffentlicht hatte, wurde vorerst eingestellt, berichtet heute der "Standard". Eine medienrechtliche Anzeige Grassers gegen die ehemalige Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser und eine APA-Journalistin wegen eines Interviews wurde von der Justiz nicht weiter verfolgt.

Eigentlich ist der heutige Verhandlungstag zur Protokollberichtigung gedacht, danach sollte es um eine neue Causa gehen, die Richterin Hohenecker eingeschoben hat: Eine Anklage wegen Prozessbetrugs durch den Zweitangeklagten Walter Meischberger. Hierbei geht es um die - laut Anklage verzögerte - Räumung und Übertragung von dessen Villa in Wien Döbling. Im Zuge des Verfahrens soll der Ex-FPÖ-Generalsekretär vor dem Bezirksgericht Döbling falsche Unterlagen vorgelegt haben, was Meischberger bestreitet.

Hohenecker begann den ersten Prozesstag nach der längeren Weihnachtspause heute mit der neuerlichen Angelobung der sechs Schöffen. Nach den Protokollberichtigungsanträgen und der Abhandlung der Causa "Villa Döbling" wird im Frühjahr mit den Zeugeneinvernahmen gestartet.

Mögliche Verleumdung

Staatsanwalt Marchart hat heute kurz auf die Angriffe der Grasser-Verteidigung reagiert: Er werde das Ganze an die Oberstaatsanwaltschaft zur Prüfung weiterleiten. Diese werde auch gleich eine "allfällige Verleumdung" durch die hier aufgestellten "Behauptungen" der Grasser-Verteidiger prüfen, "die schlicht und ergreifend den Tatsachen widersprechen", sagte er.

Es geht darum, dass das Oberlandesgericht Wien die Anklage zu den Themen Buwog und Linzer Terminal Tower genehmigt hatte, einen weiteren Anklagepunkt in dem Komplex aber zur weiteren Ermittlung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen hatte. Zu dieser Causa, nämlich zur Frage ob der damalige Finanzminister Grasser alles notwendige zur Erlösmaximierung bei der Privatisierung der Bundeswohnungen tat ("35-Mio-Euro-Faktum"), führt die Staatsanwaltschaft nun weitere Vernehmungen durch.

Ex-Kabinettchef befragt

Die Staatsanwaltschaft erfülle damit den Auftrag des Oberlandesgerichts, weiter zu ermitteln, sagte Staatsanwalt Marchart. Befragt wurde unter anderem Heinrich Traumüller, was die Verteidiger von Grasser ebenfalls monierten. Traumüller war früher Kabinettschef von Grasser im Finanzministerium. Traumüller steht auch im laufenden Buwog-Strafverfahren auf der Zeugenliste.

Grassers Anwalt Wess meldete sich nochmal zu Wort und sagte, es gehe darum dass die Protokolle der Einvernahmen teilweise ein Jahr lang nicht zum Akt genommen worden seien. Traumüller sei zu Punkten befragt worden, die auch im laufenden Verfahren behandelt würden. Marchart sah in den Aussagen von Wess ein "Zurückrudern", da er nun Verleumdung durch die Anwälte prüfen lassen werde.

Zur Untermauerung ihres Antrags zur Prüfung eines möglichen Amtsmissbrauchs durch die Staatsanwaltschaft haben die Grasser-Verteidiger sieben Strafrechtsprofessoren befragt. Deren "Gutachten" bzw. "gutachterliche Stellungnahmen" wurden dem Gericht von den Grasser-Verteidigern vorgelegt. Befragt wurden die Professoren Alois Birklbauer von der Johannes-Kepler-Universität in Linz, Severin Glaser von der WU Wien, Robert Kert von der WU Wien, Kurt Schmoller von der Universität Salzburg, Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck und Alexander Tipold von der Universität Wien. Die Grasser-Verteidiger betonen, die Professoren kämen alle zu dem Ergebnis, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft klar dem Gesetz widerspreche und "eine Strafbarkeit wegen des Missbrauchs der Amtsgewalt im Raum steht", heißt es im Antrag der Verteidiger an das Gericht.

Fehlendes Schreiben

Weiters monieren die Grasser-Anwälte, dass im Akt ein Aktenvermerk betreffend eines Schreibens des früheren Verteidigers von Peter Hochegger an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft fehle.

Sie stellen u.a. den Antrag, dass das Schöffengericht feststelle, dass Grasser durch die Vorgänge in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt worden sei.

In einer Verhandlungspause trat auch Grassers Anwalt Manfred Ainedter vor die Kameras und Mikrofone und warf ebenfalls den Staatsanwälten mutmaßlich rechtswidriges Verhalten vor. Er glaube, dass die Staatsanwaltschaft hier endgültig den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen habe.