Das Landesgericht Salzburg hat am Dienstag den Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg auf Untersuchungshaft für einen pensionierten Ex-Offiziers des Bundesheeres abgewiesen. Der 70-jährige Martin M. steht im Verdacht, von 1992 bis Ende September 2018, also über zwanzig Jahre lang, für Russland spioniert zu haben.

Die von einer Haft- und Rechtsschutzrichterin geführte Haftverhandlung hat laut einem Gerichtssprecher heute ergeben, dass zwar ein dringender Tatverdacht gegeben sei, es bestehe aber keine Tatbegehungsgefahr und auch keine Fluchtgefahr.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte am Montag einen Antrag auf U-Haft gestellt. Ermittelt wird gegen den Salzburger wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), weiters wegen Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) und wegen vorsätzlicher Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz).

Die Staatsanwaltschaft vertritt nach wie vor die - auch vom Landesgericht geteilte - Einschätzung, wonach dringender Tatverdacht  bestehe. "Im Gegensatz zur gerichtlichen Entscheidung ist die Staatsanwaltschaft aber der Auffassung, dass die Haftgründe der Flucht- und Tatbegehungsgefahr in einer solchen Intensität vorliegen, dass ihnen durch andere Maßnahmen als Haft  nicht hinreichend begegnet werden kann"

Die Staatsanwaltschaft brachte daher bereits heute nachmittag eine Beschwerde gegen den Enthaftungsbeschluss des Landesgerichtes Salzburg ein. Über diese Beschwerde und damit die Frage, ob der Beschuldigte erneut festzunehmen und in Untersuchungshaft zu nehmen ist, entscheidet nunmehr das Oberlandesgericht Linz.