Die Liste Pilz hat die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ wegen deren massiver Wahlkampfkostenüberschreitung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angezeigt. Der Verdacht laute auf Förderungsmissbrauch bzw. Untreue, hieß es am Dienstag in einer Pressekonferenz. Die von der SPÖ forcierte Verschärfung des Parteiengesetzes unterstützt die Liste, will aber noch strengere Strafen.

Dass die ÖVP 13 Mio. Euro, die FPÖ 10,7 Mio. Euro im Nationalratswahlkampf 2017 ausgegeben hat, zeigt für Listengründer Peter Pilz, dass den beiden Parteien "gesetzliche Bestimmungen im Grunde 'Blunzn' sind". Die Höchstgrenze laut Parteiengesetz liegt (seit der Valorisierung im April 2018) bei knapp 7,4 Mio. Euro. "Unter Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache hat die Unverschämtheit in der Politik eine neue Dimension erreicht", konstatierte Pilz. Dass man dies nicht hinzunehmen gedenke, unterstrich auch Parteiobfrau Maria Stern.

Förderungsmissbrauch wäre es laut Pilz, der sich auf eine Einschätzung des Rechtsanwaltsbüros "Soyer Kier Stuefer" beruft, weil die beiden Parteien kaum aus Spendengeldern, sondern vor allem aus der öffentlichen Parteienfinanzierung dotiert seien. Hätten die Organe der Parteien von den Überschreitungen nichts gewusst, dann bestehe der Verdacht der Untreue, und zwar gegen die beiden damaligen Parteimanager und nunmehrigen Minister Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Herbert Kickl (FPÖ).

Den Antrag der SPÖ für schärfere Sanktionen im Parteiengesetz will die Liste Pilz unterstützten, allerdings nur, wenn bei den Sanktionen nochmals nachgeschärft wird. Ab zehn Prozent Überschreitung müsse es 200 Prozent des Überschreitungsbetrags als Strafe geben, bei mehr als 25 Prozent dann 200 Prozent der gesamten Wahlkampfkosten, so die Forderung.