Verlängert wurden die Fristen für die Speicherung von Video- und Tonaufnahmen privater Rechtsträger wie ÖBB, Busunternehmen oder Einkaufszentren sowie für die Verkehrsüberwachungs-Aufzeichnungen der Asfinag. Die Behörden sollen Zugriff auf die Video- und Tonüberwachung aller öffentlichen und privaten Einrichtungen, denen ein öffentlicher Versorgungsauftrag zukommt, bekommen

Der Zugriff auf die Verkehrsdaten gehe "in Wahrheit weit über die Erfassung der Kennzeichen hinaus", bis hin zur Identität des Lenkers könne die Polizei hier alles erheben, kritisierte Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff die breitflächigen Überwachungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Mit der Registrierung der Prepaid-Karten für Handys würden "5,1 Millionen Menschen unter Generalverdacht gestellt".

Sogar der Verfassungsdienst im Justizministerium hat Bedenken. Es sei fraglich, ob die Gründe für eine Herausgabe von Bild- und Tonaufnahmen von öffentlichen Orten ausreichend begrenzt seien, heißt es in seiner Stellungnahme. Der Zweck, insbesondere die "Vorbeugung wahrscheinlicher gefährlicher Angriffe", sei zu unbestimmt.

Zu den Daten der "Section Control" merkt der Verfassungsdienst an, dass es hier eine strenge Zweckbindung und eine Pflicht zur Löschung der Daten gebe. Ob und wie das künftig gewährleistet sei, sei noch zu überprüfen.