Im November 2013 waren die zwei Rädelsführer im Landesgericht Wels zu Haftstrafen von sechs bzw. vier Jahren wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Ein knappes Jahr später fassten sie wegen etlicher anderer Straftaten sechs Jahre und neun Monate bzw. vier Jahre und acht Monate aus. Sie hatten sich als Schutztruppe für einen Rotlichtboss betätigt und u.a. Brandanschläge auf Etablissements verübt. Der Berufungssenat musste dieses mittlerweile rechtskräftige Urteil berücksichtigen. Daher blieb es für den - laut Staatsanwaltschaft - "Chefideologen" und den Vereinsobmann des "Objekt 21" bei Zusatzstrafen von jeweils 15 Monaten.
Linz
Niedrigere Strafen für "Objekt 21"-Aktivisten
Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat am Dienstag die Strafen für fünf Aktivisten des Neonazi-Netzwerks "Objekt 21" herabgesetzt. Die zwei Chefs bekamen wegen anderer Verurteilungen nur mehr eine Zusatzstrafe. Zweimal wurden teil- in zur Gänze bedingte Haftstrafen umgewandelt, einmal gab es eine Milderung. Allen wurden drei Monate abgezogen, weil die Urteilsausfertigung fünf Monate gedauert hat.
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