Im November 2013 waren die zwei Rädelsführer im Landesgericht Wels zu Haftstrafen von sechs bzw. vier Jahren wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Ein knappes Jahr später fassten sie wegen etlicher anderer Straftaten sechs Jahre und neun Monate bzw. vier Jahre und acht Monate aus. Sie hatten sich als Schutztruppe für einen Rotlichtboss betätigt und u.a. Brandanschläge auf Etablissements verübt. Der Berufungssenat musste dieses mittlerweile rechtskräftige Urteil berücksichtigen. Daher blieb es für den - laut Staatsanwaltschaft - "Chefideologen" und den Vereinsobmann des "Objekt 21" bei Zusatzstrafen von jeweils 15 Monaten.