Im November 2013 waren die zwei Rädelsführer im Landesgericht Wels zu Haftstrafen von sechs bzw. vier Jahren wegen Wiederbetätigung verurteilt worden. Ein knappes Jahr später fassten sie wegen etlicher anderer Straftaten sechs Jahre und neun Monate bzw. vier Jahre und acht Monate aus. Sie hatten sich als Schutztruppe für einen Rotlichtboss betätigt und u.a. Brandanschläge auf Etablissements verübt. Der Berufungssenat musste dieses mittlerweile rechtskräftige Urteil berücksichtigen. Daher blieb es für den - laut Staatsanwaltschaft - "Chefideologen" und den Vereinsobmann des "Objekt 21" bei Zusatzstrafen von jeweils 15 Monaten.

Die teilbedingten Haftstrafen der drei anderen Aktivisten wurden von 30 bzw. 24 Monaten auf 21 bzw. 15 Monate reduziert und in zwei Fällen sogar zur Gänze bedingt ausgesprochen. Damit werde laut Ansicht des Gerichts den spezial- und generalpräventiven Ansprüchen ausreichend Rechnung getragen. Der Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt: keine Handys, keine Bilder vom Senat, Verfassungsschützer im Saal.

Aufgeflogen war die Gruppe, als bei einer Polizeikontrolle 2009 Nazi-Devotionalien und verbotene Waffen im Wagen der Hauptangeklagten gefunden wurden. Es stellte sich heraus, dass sich der "Kultur- und Freizeitverein" in einem Bauernhof im Bezirk Vöcklabruck eingenistet hatte. Im Partyraum waren Nazi-bzw. SS-Devotionalien - u.a. Bilder, Waffen und Fahnen - aufgehängt. Die Grillstelle im Garten hatte die Form einer "Schwarzen Sonne" und am Eingang war die Reichskriegsflagge gehisst. Die Gruppe hielt Propagandamaterial bereit, es wurden einschlägige Lieder gespielt und verbreitet sowie entsprechende Tätowierungen gezeigt. Der Hauptangeklagte erschien am Dienstag mit einem Pflaster am kahlen Hinterkopf, das einen Teil seines Reichsadler-Tattoos abdeckte.

"Das 'Objekt 21' hatte eine Qualität der Wiederbetätigung, die hier im Sprengel ihresgleichen sucht", sagte der Staatsanwalt. Sogar der OGH habe die im Vereinslokal abgespielten Liedtexte als "von abstoßender Menschenverachtung und hemmungsloser Gewaltverherrlichung strotzend" bezeichnet. Der Verteidiger der Rädelsführer, Werner Tomanek, meinte hingegen, wenn sich die Republik vor seinen Mandanten fürchte, müsse sie sich selbst hinterfragen - wo doch "linksautonome Terrorbanden die Bundeshauptstadt jedes Jahr in Angst und Schrecken versetzen" und islamistische Hassprediger zum Jihad aufrufen würden.