Verfassungsgerichtshof
FPÖ muss Rechnungshof Einsicht in Geschäftsbücher geben
Für den Verfassungsgerichtshof ergibt sich daraus kein Verstoß gegen die Betätigungsfreiheit politischer Parteien. Anlass war die Abrechnung des EU-Wahlkampfs 2024.
© APA / Georg Hochmuth