Am vorangegangenen Prozesstag hat die Vorsitzende des Schöffensenats auf Antrag der Verteidigung die Liveticker-Berichterstattung untersagt. Am Freitag erklärte sie, dass das Verbot nicht mehr zweckmäßig sei, da sich die Reihenfolge der Befragung der Zeuginnen und Zeugen geändert habe. Am Dienstag seien die Einvernahmen so geplant gewesen, dass ein Mitlesen einer Zeugin zu einer Beeinflussung hätte führen können. Hintergrund: Der OGH hat eine Liveticker-Berichterstattung grundsätzlich für zulässig erklärt, in Einzelfällen aber eine Untersagung ermöglicht.
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