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Wöginger-Prozess

Wie das Gericht die Diversion argumentiert

Beschluss ist fertig. Staatsanwaltschaft hat nun 14 Tage Zeit für eine Beschwerde. Noch ist die Diversion nicht rechtskräftig.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
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  • Das Verfahren gegen August Wöginger und zwei Finanzbeamte wurde vom Landesgericht Linz eingestellt, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat 14 Tage Zeit, um Beschwerde einzureichen.
  • Wöginger und die anderen Angeklagten haben Geldbußen bezahlt und Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernommen.
  • Das Diversionsangebot wurde kritisiert, da es ein falsches Signal senden könnte.
  • Ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin wurde zurückgewiesen, da er verspätet gestellt wurde.
© APA / Helmut Fohringer
© APA / Helmut Fohringer
23. Oktober 2025,
16:10 Uhr

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