Während sich in diversen Foren Empörung über den Europäischen Gerichtshof (EuGH) breit macht, der es zusehends verunmöglichen würde, Asylwerberinnen und -werber abzuschieben, gibt man sich in den Innenministerien vieler EU-Länder gelassen. Lediglich die Offenlegung der Gründe für die Entscheidung, welche Herkunftsländer als sicher eingestuft werden und welche nicht, sei neu und bringe möglichen Mehraufwand. Und tatsächlich: Dass ein Herkunftsland zur Gänze und für alle Einwohner sicher sein muss, um in Asyl-Schnellverfahren behandelt zu werden, gilt schon jetzt. Ob sich alle Länder daran halten, ist eine andere Frage.
EuGH-Urteil
Eine Portion Motivation aus dem Gericht
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