Vergangene Woche wurde ein Antrag der Grünen, mit dem der Vorsitz im Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus künftig nicht mehr automatisch dem Nationalratspräsidenten zukommen soll, dem Verfassungsausschuss zugewiesen. Demnach soll auch der Zweite oder Dritte Präsident in diese Funktion gewählt werden können. Stein des Anstoßes ist der aktuelle Nationalratspräsident und Burschenschafter Walter Rosenkranz (FPÖ), den die Grünen für untragbar im Nationalfonds-Vorsitz halten. Bisher war eine Vertretung nicht möglich.

Im Verfassungsausschuss Regelung beschlossen - gegen FPÖ

Am Donnerstag hat nun der Verfassungsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen und gegen die FPÖ eine entsprechende Regelung beschlossen. Damit werde die Arbeitsfähigkeit des Nationalfonds der Republik sichergestellt, erklärte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl. Es sei historische und politische Verantwortung gleichermaßen, dass das Gremium unter Teilnahme der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) sowie von Opferverbänden seine wichtige Aufgabe auch in Zukunft wahrnehmen könne. Dies sei aufgrund der Person des Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz nicht möglich, so habe die IKG die Sitzungsteilnahme unter seinem Vorsitz verweigert und auch die Verleihung des Simon-Wiesenthal-Preises musste verschoben werden.

Die Vertretung kann entweder auf Ersuchen des Nationalratspräsidenten erfolgen oder durch die dauerhafte Wahl des Zweiten Präsidenten oder der Dritten Präsidentin zum Kuratoriumsvorsitzenden bzw. zur Kuratoriumsvorsitzenden durch den Hauptausschuss des Nationalrats.