Stand Ende Februar 2025 wurden laut Innenministerium knapp 250.000 Stunden gemeinnützige Arbeit von Asylwerbenden im Land geleistet. Personen, die älter als 16 Jahre sind und keine körperlichen Gebrechen haben und in einer der aktuell acht Grundversorgungseinrichtungen des Bundes untergebracht sind, sind seit Sommer 2024 dazu verpflichtet, im Rahmen ihres Asylverfahrens in der Bundesbetreuung gemeinnützigen Tätigkeiten nachzugehen.