Es entspringt einem ungeschriebenen Gesetz seit dem Jahr 1945, dass jene Partei, die bei Nationalratswahlen auf Platz eins landet, den Präsidenten des Parlaments stellt. Die Kür findet einen Monat nach dem Wahlsonntag statt. Im Zuge der konstituierenden Sitzung der neuen Volksvertretung werden der Präsident und die beiden Stellvertreter aus der Mitte der Versammlung gewählt. Bis 1983 stellte die stärkste Partei auch den Ersten und den Dritten Präsidenten, seit damals werden die Plätze im dreiköpfigen Präsidium nach dem Zieleinlauf am Wahlsonntag vergeben.