Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist in einem Prozess um das Verbreiten von Gräuelfotos der Terrormiliz IS freigesprochen worden. Die Veröffentlichung habe einen informativen Zweck gehabt, sei Teil eines politischen Protestes und trage zur öffentlichen Debatte bei, hieß es am Dienstag im Urteil eines Gerichts in Nanterre. Le Pen hatte Ende 2015 mehrere Bilder von IS-Opfern veröffentlicht, weswegen die Justiz Ermittlungen einleitete.

Die Veröffentlichung zu kriminalisieren sei angesichts des Kontextes ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Meinungsfreiheit, argumentierte das Gericht. Die Verbreitung von Bildern mit Gewaltdarstellungen, die die Menschenwürde verletzen, ist in Frankreich eine Straftat. Wenn das Risiko besteht, dass Minderjährige diese Bilder sehen, kann sie mit einer Haftstrafe und einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Geldstrafe gefordert.

Das Gericht betonte nun in seinem Urteil, dass die Vorsitzende der Partei "Rassemblement National" (RN) die Bilder kurz nach den Terroranschlägen von 2015 in Paris auf die Konzerthalle Bataclan, Cafés und das Fußballstadion Stade de France veröffentlicht und damit auf eine politische Kontroverse reagiert habe. Sie habe Gewalt nicht in einem günstigen Licht dargestellt oder verharmlost. Die Art und Weise wie die Bilder veröffentlicht worden seien, habe keinen bekehrenden Charakter.

Le Pen hatte damals erklärt, mit der Veröffentlichung auf eine TV-Sendung reagiert zu haben, in der aus ihrer Sicht eine Parallele zwischen ihrer damaligen Partei Front National und dem IS gezogen worden war. Zu Prozessbeginn prangerte sie einen "politischen Prozess" an und pochte auf die Meinungs- und Informationsfreiheit. Der rechte Politiker Gilbert Collard, der auch ein Gewaltbild veröffentlicht hatte, wurde ebenfalls freigesprochen.