Am letzten Verhandlungstag des heurigen Jahres hatte Richterin Marion Hohenecker im Grasser-Prozess einen prominenten Zeugen geladen. Am Vormittag sagte Ex-Bankvorstand Julius Meinl V zum "Schwiegermutter-Konto" Ferint aus, dazu wurde er via Videokonferenz ins Wiener Straflandesgericht zugeschaltet. Die Befragung dauerte knapp eine Stunde, für den Nachmittag ist noch ein Zeuge vorgesehen.

Meinl erschien pünktlich im Nadelstreif und erinnerte zu Beginn an den lange zurückliegenden Zeitraum der angeklagten Causa Buwog. Seine Aussage vor dem Bundeskriminalamt im November 2010 halte er aufrecht.

Den Erstangeklagten Karl-Heinz Grasser, damals Finanzminister in der Regierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), habe er bei einem Abendessen im Jahr 2002 erstmals getroffen. Später habe Grasser ihn auf eine mögliche Veranlagung von Geld von Marina Giori-Lhota angesprochen. Sie stammt aus der Unternehmerfamilie Swarovski und ist die Mutter von Fiona Pacifico-Griffini, der Ehefrau von Grasser.

Julius Meinl V. (Archivaufnahme)
Julius Meinl V. (Archivaufnahme) © APA/HERBERT PFARRHOFER

Er, Meinl, habe damals eine Veranlagung von 20 bis 30 Mio. Euro erwartet. Dies habe in etwa den Vermögensverhältnissen und einer erstmaligen Einlage entsprochen, um die Bank zu testen. Mit Grasser selbst habe er beim Konto Ferint nichts zu tun gehabt, das habe alles sein Vorstandskollege Günter Weiss gemacht. Dieser hatte gestern ausgesagt, dass er damals, im Jahr 2005, eigentlich für das Rechnungswesen zuständig und noch nicht Vorstand war, und Grasser sein einziger Kundenbetreuungsfall gewesen sei.

Um die Betreuung habe ihn Meinl gebeten, hatte Weiss als Zeuge ausgesagt. Dazu meinte heute Meinl selbst, er habe dies anders wahrgenommen, die Betreuung durch Weiss habe sich einfach so ergeben. Er habe lediglich Grasser mit einem Schweizer Wirtschaftstreuhänder bekanntgemacht, der die Veranlagung dann abwickeln sollte, genauere Erinnerungen habe er dazu nicht mehr. Auf mehrmalige Nachfrage der Richterin sagte Meinl aus, er war als Bankvorstand damals auch für Rechnungswesen zuständig und für Kundenakquise, aber nicht für Kundenbetreuung.

In weiterer Folge fragte die Richterin den seinerzeitigen Vorstand der Meinl Bank zu den Banköffnungszeiten, da Grasser die 500.000 Euro zum großen Teil in bar in die Meinl Bank brachte und außerhalb der Öffnungszeiten einzahlte. Dies sei aber kein Sonderservice für den damaligen Minister gewesen, sondern falle bei vielen Banken unter das Kundenservice, sagte Meinl.

Richterin Hohenecker wollte auch wissen, ob Meinl über die Veranlagung aus der Swarovski-Familie direkt mit Grassers Schwiegermutter oder seiner Ehefrau gesprochen habe, da er angab, beide persönlich schon lange zu kennen. Nein, dazu habe er keine Veranlassung gesehen, denn diese hätten das Thema ihm gegenüber auch nicht erwähnt.

Im Gerichtssaal waren am heutigen letzten Verhandlungstag vor Weihnachten von den Angeklagten nur Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger sowie Peter Hochegger mit ihren Anwälten anwesend. Anwalt Herbert Eichenseder vertrat den Zeugen Julius Meinl rechtlich, hatte aber gegen die Fragen der Richterin keine Einwände und meldete sich auch sonst nicht zu Wort. Da außer der Richterin niemand sonst den Banker befragen wollte, war die Zeugeneinvernahme nach einer Stunde bereits zu Ende.