Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen wegen der Zwangspensionierung von Richtern an ordentlichen Gerichten verurteilt. Die polnischen Vorschriften vom Juli 2017 verstoßen gegen EU-Recht, entschieden die EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Die EU-Kommission, die über die Einhaltung von EU-Recht wacht, hatte gegen die rechtskonservative Regierung in Warschau geklagt (Rechtssache C-192/18).

Polen habe gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Recht verstoßen, indem es ein für Frauen und Männer unterschiedliches Pensionsalter für Richter und Staatsanwälte eingeführt habe. Ein Verstoß bestehe aber auch dadurch, dass Polen das Ruhestandsalter für Richter an den ordentlichen Gerichten herabgesetzt und gleichzeitig dem Justizminister die Befugnis eingeräumt habe, die aktive Dienstzeit dieser Richter zu verlängern.