Beide geplanten Abkommen gehen auf Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im September 2016, mitten in der Flüchtlingskrise, zurück. Man verständigte sich darauf, einerseits einen globalen Pakt für eine "sichere, geordnete und reguläre Migration" in die Wege zu leiten und andererseits einen Pakt für Flüchtlinge auf den Weg zu bringen.

Der Migrationspakt wurde als erster fertig - und erregte zuletzt auch in Österreich die Gemüter.  260 Millionen Menschen sind weltweit in Bewegung. Die meisten - in aller Regel Arbeitsmigranten, bei uns oft pauschal als "Wirtschaftsflüchtlinge" bezeichnet,  halten sich außerhalb ihrer Heimat auf, ihr Status, ihre Rechte sind weitgehend ungeklärt. Ziel dieses Paktes ist es, grenzüberschreitende Antworten auf den Menschenschmuggel zu finden aber auch beispielsweise Sozialversicherungsansprüche und erworbene Versicherungsleistungen von Land zu Land übertragbar zu machen.

Acht von 193 Staaten bisher ausgestiegen

Die Sorge einzelner Staaten bezieht sich darauf, dass daraus Recht erwachsen und die Staaten in ihrer Souveränität beeinträchtigt werden könnten. Die USA zogen sich noch vor der Verabschiedung des Textes im Juli des heurigen Jahres zurück. Andere Staaten, so Österreich, Ungarn, Tschechien, Polen, Bulgarien, Estland und Israel unterzeichneten zuerst und scherten dann wieder aus. Auch Australien, Großbritannien, Italien und die Schweiz sehen den Pakt kritisch.

23 Ziele sind in dem Papier festgehalten. Darunter etwa:

  • dass der Schutz und die Rechte von Migranten gestärkt werden sollen, etwa durch den Zugang zu Arbeitsmärkten und Sozialversicherungssystemen
  • dass die Möglichkeiten der legalen Migration verbessert werden sollen
  • dass der Grenzschutz sicherer und koordinierter ablaufen soll
  • dass die Rettungseinsätze besser koordiniert und Schleuserbanden effizienter verfolgt werden sollen
  • dass die Lebensbedingungen weltweit so verbessert werden sollen, dass die Menschen auch in ihrer Heimat bleiben können

Der Flüchtlingspakt wurde am 13. November in New York diskutiert und befasst sich mit den Rechten von anerkannten Flüchtlinge, Kriegsflüchtlingen also oder politische Verfolgten.

Ihre Rechte sind in Vereinbarungen wie der Genfer Flüchtlingskonvention und in den nationalen Asylgesetzen festgeschrieben. Hier geht es vor allem um den Lastenausgleich zwischen den Erstaufnahmestaaten wie dem Libanon oder der Türkei und dem Rest der Welt.

Dieser Pakt beinhaltet vier Ziele:

  • den Druck auf die Aufnahmeländer mindern
  • die Eigenständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen fördern
  • den Zugang zu Resettlement (Umsiedelung) und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten (in Österreich wurden von 2013 bis 2017 1.900 Flüchtlinge von Jordanien, der Türkei und dem Libanon übernommen. 2018 wurde das Programm von FPÖ-Innenministerin Herbert Kickl gestoppt. Deutschland übernimmt allein 2018 und 2019 10.200 Flüchtlinge aus anderen Staaten.)
  • sowie die Bedingungen fördern, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen

Hier sind bisher nur die USA ausgestiegen. America First: Der Plan sei mit den "souveränen Interessen" des Landes nicht vereinbar.

Unterstützung der anderen Staaten

Ziel dieser Vereinbarung sind akkordierte Maßnahmen im Bereich der Bildung und Gesundheitsversorgung.  Die Staatengemeinschaft soll Mittel bereit stellen, um die Aufnahmeländer dabei zu unterstützen, ebenso wie in Bezug auf die Kosten der Unterbringung und der Integration in den Arbeitsmarkt. Und die Resettlement-Programme sollen ausgebaut werden.

Wie der Migrationspakt ist auch der Flüchtlingspakt nicht bindend sondern ein Versuch, die Nationalstaaten zu koordinieren. Ziel sind innerhalb Europas nicht Maßnahmen in Deutschland oder Österreich, sondern Maßnahmen in anderen Staaten, die dazu führen, dass die Standards in den Nachbarländern angehoben werden und damit nicht alle Flüchtlinge zu uns weiterreisen wollen.