Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat einem umstrittenen Afghanistan-Gutachter die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger entzogen. In die Kritik geraten war er durch seine Anfang 2017 erstellte Expertise zur Lage in dem Land am Hindukusch.

Laut der Entscheidung des Wiener Landesgerichtes, das am Freitag veröffentlicht wurde, gebe es Zweifel an den Methoden des Gutachters. Ausschlaggebend für diese Entscheidung seien Zweifel gewesen, ob der bisherige Experte "in der Lage ist, die für die Gutachtenserstattung in dem genannten Fachgebiet erforderlichen Grundlagen lege artis zu erheben und zutreffende, einer Überprüfung standhaltende, nachvollziehbare gutachterliche Schlussfolgerungen zu ziehen", heißt es wörtlich in dem Bescheid.

Der Betroffene kann sich mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wenden. Der Gutachter war vor allem in Asylverfahren tätig, aufgrund seiner Feststellungen war es vermehrt zu Abschiebungen nach Afghanistan gekommen.

Menschen, die politisch verfolgt werden, bekommen seit 2016 nur „Asyl auf Zeit“. Auch der „subsidiäre Schutz“ von Menschen, in deren Heimat die Lage lebensbedrohlich ist, wird jährlich überprüft. In Bezug auf Afghanistan etwa kam es gehäuft zur Aberkennung des Aufenthaltstitels, weil die Lage von dem umstrittenen Gutachter als „sicher“ bewertet wurde, obwohl ein Gutachten der deutschen Expertin Friederike Stahlmann das zuletzt schon vermehrt von den Gerichten herangezogen wurde, genau das in Abrede stellt.

Am schwierigsten sei die Situation für die Jungen, die aus Afghanistan stammen, aber in Nachbarländern (Iran, Pakistan) aufgewachsen sind, sie hätten keine Chance, als Rückkehrer zu überleben. Die Lage verschärft sich täglich.