Konkret wird Le Pen verurteilt, einen Betrag von 298.497,87 Euro an das Europaparlament zurückzuerstatten. Le Pen war von 2009 bis 2017 EU-Abgeordnete. Bei der Rückzahlung handelt es sich um Beträge, für die in dieser Zeit von Le Pen eingestellte Mitarbeiterin. Das Europaparlament hatte Le Pen vorgeworfen, keinen Nachweis dafür erbracht zu haben, dass die von der örtlichen Assistentin ausgeübte Tätigkeit effektiv, unmittelbar und ausschließlich an ihr Mandat geknüpft war.

Le Pen hatte beim EuGH Nichtigkeitsbeschwerde gegen den gegen sie ergangenen Beschluss des EU-Parlaments eingelegt. Der EuGH wies die Klage von Le Pen ab und bestätigte den Rückforderungsbeschluss des Europaparlaments.