Der Tatverdächtige von Solingen war zum Zeitpunkt seiner geplanten Abschiebung nicht in seiner zugewiesenen Notunterkunft. Das ist am Mittwoch aus einem Bericht der Bezirksregierung Detmold hervorgegangen. Demnach sollte Issa Al H. bereits in der Nacht vom 5. Juni 2023 in Paderborn abgeholt und abgeschoben werden.
Terror-Verdächtiger war nicht auffindbar
Weiters geht aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Flüchtlingsministeriums hervor, dass der Tatverdächtige schon im April 2023 fast eine Woche lang unbegründet abwesend war. Diese Abwesenheit war der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) nicht bekannt gewesen, weswegen auch keine Nachtzeitverfügung über Issa Al H. verhängt wurde. Dieser habe sich stets unauffällig verhalten und keine Radikalisierungstendenzen gezeigt, so der Bericht des Flüchtlingsministeriums.
Issa Al H. wird verdächtigt, bei dem Anschlag auf einem Stadtfest in Solingen am 23. August drei Menschen mit einem Messer getötet und acht weitere verletzt zu haben. Er hätte nach den sogenannten Dublin-Asylregeln der EU eigentlich nach Bulgarien überstellt werden müssen, denn dort war er zuerst registriert worden. NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul war wegen Behördenversäumnissen bei der gescheiterten rechtzeitigen Abschiebung des Solingen-Tatverdächtigen politisch unter Druck geraten.