Die von Außenminister Alexander Schallenberg ausgesprochene Reisewarnung der Stufe 6 für Kroatien überraschte die Österreicher, darunter viele Steirer und Kärntner, ausgerechnet im Urlaub – und machte aus diesem einen Kurzurlaub. Seit Samstag rollte die Rückreisewelle in Richtung Norden, denn viele wollten den ab heute, null Uhr, geltenden strengen Regeln und Maßnahmen entgehen.

Dementsprechend groß waren auch die Staus an den Grenzübergängen, vor allem zwischen Kroatien und Slowenien, wo laut Verkehrsfunk mit bis zu zwei Stunden Wartezeit zu rechnen war, und das bemerkenswerterweise in beide Fahrtrichtungen.

„Überraschenderweise verzeichneten wir die längsten Grenzwartezeiten nach wie vor in Richtung Süden“, informierte ein Sprecher des ÖAMTC am Sonntagnachmittag. „Vor dem Karawankentunnel standen überwiegend deutsche Urlauber eine gute Stunde bei der Ausreise. Für die Deutschen gibt es ja keine Reisewarnung für Kroatien.“ Am späten Vormittag waren es drei Stunden und rund 17 Kilometer Rückstau. Trotz steigender Fallzahlen in Kroatien zieht es die Urlauber noch immer ans Meer.

Rückreise moderat

Die erwartete Rückreisewelle spielte sich hingegen moderater ab. In Spielfeld hieß es laut Grenzpolizei bei der Einreise aus Slowenien rund eine Stunde warten, kurioserweise überstieg die Wartezeit am Bundesstraßen-Grenzübergang, der für Slowenen und Österreicher reserviert ist, den auf der A 9. Vor dem Karawankentunnel hieß es rund 45 Minuten warten. Doch es waren nicht alles zurückgerufene Österreicher – in drei deutschen Bundesländern enden die Sommerferien.

Wer nicht rechtzeitig, heißt um Mitternacht, wieder über der Grenze war, der muss mit Konsequenzen rechnen. Das Gesundheitsministerium hat verstärkte und verbesserte gesundheitsbehördliche Kontrollen an den Grenzen nicht nur zu Slowenien, sondern auch zu Italien, der Slowakei und Ungarn angeordnet. „Bei Reiseheimkehrern aus Gebieten, die von einer Reisewarnung des Außenministeriums umfasst sind, die keinen aktuellen negativen Test auf Sars-CoV-2 vorlegen können, ist im Hinblick auf die aus der Einreiseverordnung resultierenden Quarantäneverpflichtungen darauf zu achten, dass die entsprechenden Formulare korrekt und leserlich ausgefüllt sind und der für den jeweiligen Quarantäneort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden“, heißt es im Erlass.