Dieser klagte sie daraufhin. Zudem muss die 33-Jährige die Kosten des Verfahrens übernehmen. Für die üble Nachrede muss Maurer nach dem Urteil von Einzelrichter Stefan Apostol 150 Tagsätze je 20 Euro, also 3.000 Euro, an den Staat zahlen. Weitere 4.000 Euro für die "erlittene Unbill" gehen an den Kläger. Dessen weitergehenden Ansprüche wegen angeblichen Geschäftsrückgangs wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Zudem muss die 33-Jährige die Kosten des Verfahrens übernehmen. Sie meldete volle Berufung an, die Gegenseite gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Nach obszönen Nachrichten
Maurer wegen Postings der üblen Nachrede schuldig gesprochen
Mit einem nicht rechtskräftigen Schuldspruch wegen übler Nachrede, aber einem Freispruch vom Vorwurf der Kreditschädigung hat am Dienstag der Prozess gegen die frühere Grüne Abgeordnete Sigrid Maurer am Landesgericht Wien geendet. Maurer hatte auf Facebook obszöne Nachrichten erhalten, diese dann in sozialen Netzen veröffentlicht und dafür den Besitzer eines Biershops beschuldigt.
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